Seit 1945 verpfichtet die Bundesverfassung den Bund, eine Mutterschaftsversicherung einzuführen. Nach jahrzehntelangen Anstrengungen der Gewerkschaften, Frauenorganisationen und gewisser politischer Parteien und nach mehreren Abstimmungsniederlagen hat das Schweizer Stimmvolk das BG über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) vom 3.10.2003 angenommen, welches am 1.7.2005 in Kraft gesetzt wurde. Mit der Einführung dieser gesetzlichen Mutterschaftsversicherung wurde eine grosse Lücke im Sozialsystem der Schweiz geschlossen.
Der folgende Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Fragen, die sich bezüglich Mutterschaftsurlaub stellen können, namentlich was den Erwerbsersatz und die allfällige Verlängerung des Urlaubs betrifft. 10.07.2008