Einführung

Seit 1945 verpfichtet die Bundesverfassung den Bund, eine Mutterschaftsversicherung einzuführen. Nach jahrzehntelangen Anstrengungen der Gewerkschaften, Frauenorganisationen und gewisser politischer Parteien und nach mehreren Abstimmungsniederlagen hat das Schweizer Stimmvolk das BG über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) vom 3.10.2003 angenommen, welches am 1.7.2005 in Kraft gesetzt wurde. Mit der Einführung dieser gesetzlichen Mutterschaftsversicherung wurde eine grosse Lücke im Sozialsystem der Schweiz geschlossen. Der folgende Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Fragen, die sich bezüglich Mutterschaftsurlaub stellen können, namentlich was den Erwerbsersatz und die allfällige Verlängerung des Urlaubs betrifft. 10.07.2008

Einführung

Nach einem Mutterschaftsurlaub können sich Frauen aufgrund ihres neuen Status als Mutter auf gewisse Schutzbestimmungen berufen. Wenn sie ihr Kind stillen, können sie grundsätzlich die gleichen Schutzbestimmungen geltend machen wie während der Schwangerschaft. Ziel ist der Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind. Es gibt auch Handlungsmöglichkeiten, um gegen Diskriminierungen vorzugehen. 11.07.2008

Einführung

Arbeitnehmende mit Familienpflichten haben einen besonderen Status, der vom Arbeitsgesetz anerkannt ist. Sie haben Anspruch auf gewisse Erleichterungen und Zulagen. Die Frage der Teilzeitarbeit, welche bei Eltern von kleinen Kindern und vor allem bei den Müttern sehr beliebt ist, wird detailliert dargelegt. 14.07.2008