Nichterwerbstätige wie Familienfrauen, Erwerbslose, Ausgesteuerte, Kinder und Jugendliche, Rentnerinnen und Rentner sind nicht UVG-versichert. Mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen, und Konkubinatspartnerinnen und -partner, welche in dieser Eigenschaft AHV-beitragspflichtig sind, fallen ebenfalls nicht unter diesen Versicherungsschutz (Art. 2 UVV). 09.07.2008