Leistungen

Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung sind umfassender als die Leistungen der Krankenversicherung. Sie bestehen einerseits aus Pflegeleistungen und Kostenvergütungen, andererseits aus Geldleistungen. 09.07.2008

Witwenrente

Die Voraussetzungen sind für Witwen und Witwer unterschiedlich geregelt. So hat der überlebende Ehemann Anspruch auf eine Rente, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 09.07.2008

Kündigung

Um nach der Kündigung trotzdem noch gegen Nichtberufsunfall versichert zu sein, gibt es folgende Möglichkeit: 09.07.2008

Von der Versicherungspflicht Ausgenommene

Nichterwerbstätige wie Familienfrauen, Erwerbslose, Ausgesteuerte, Kinder und Jugendliche, Rentnerinnen und Rentner sind nicht UVG-versichert. Mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen, und Konkubinatspartnerinnen und -partner, welche in dieser Eigenschaft AHV-beitragspflichtig sind, fallen ebenfalls nicht unter diesen Versicherungsschutz (Art. 2 UVV). 09.07.2008