
Die Wirtschaft verlangt von den Arbeitnehmenden Flexibilität. Angesichts der harten wirtschaftlichen Konkurrenzsituation ist diese Forderung verständlich. Aber Flexibilität ist nicht umsonst zu haben. Flexibel können Arbeitnehmende nur sein, wenn ihnen die nötige Weiterbildung geboten wird. Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz sind deshalb klare Aufgaben verbunden. Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft durch die Weiterbildung aller Arbeitnehmenden. Werden alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, so gibt es keine „Trittbrettfahrer“. Die Investition des Unternehmens in seine Mitarbeitenden kommt irgendwann zurück, und deren Chancen bei einem – freiwilligen oder unfreiwilligen – Wechsel des Arbeitsplatzes werden verbessert. Eine klare Win-Win-Situation.
Walter Donzé, Nationalrat, EVP