Mitglied werden
Die Mitgliedschaft steht allen Arbeitnehmendenorganisationen offen, die Zweck und Grundsätze gemäss Art. 2 der Statuten anerkennen. Bitte nehmen Sie direkt mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung Kontakt auf. Diese informieren Sie gerne persönlich.
Einzelne Arbeitnehmende können direkt bei unseren Verbänden Mitglied werden; die Adressen finden Sie unter dem Menu Verbände.
02.11.2007