Stillen und arbeiten – es braucht mehr Sicherheiten

Stillen am Arbeitsplatz: Diese Möglichkeit ist von der Gesetzgebung vorgesehen und wird von den Behörden empfohlen. Tatsächlich hängt es aber vom guten Willen des Arbeitgebers ab, ob eine Mutter ihr Kind nach dem Mutterschaftsurlaub weiter stillen kann. Deshalb sind heute im Parlament von Nationalrätin und Travail.Suisse-Vizepräsidentin Josiane Aubert (SP/VD) sowie von ihrer Ratskollegin Maria Roth-Bernasconi (SP/GE) zwei Motionen eingereicht worden mit dem Ziel, die gesetzlichen Lücken zu stopfen und den Frauen zu ermöglichen, ihr Kind am Arbeitsplatz weiterhin und ohne Sorgen zu stillen. Zudem hat Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) ein Postulat eingereicht zur Frage der Lohnfortzahlung für den Fall, wo ein Neugeborenes länger als drei Wochen im Spital bleiben muss. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation von 170'000 Arbeitnehmenden, und der Schweizerische Hebammenverband (SHV) unterstützen diese Vorstösse, deren Ziel der Schutz der Mutterschaft am Arbeitsplatz ist. 17.06.2010, Doris Güttinger Schweizerischer Hebammenverband (SHV), Valérie Borioli Sandoz Travail.Suisse

Rolle des Vaters anerkennen, Vaterschaftsurlaub einführen

Am kommenden Sonntag ist Vatertag. Wir sollten aber nicht nur an einem einzigen Tag pro Jahr an die Rechte und die Bedürfnisse der Väter denken. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation von 170‘000 Arbeitnehmenden, ruft das Parlament auf, am 14. Juni einem Vorstoss zuzustimmen, um mehr über die günstigen Auswirkungen eines Vaterschaftsurlaubs zu erfahren. 03.06.2010, Valérie Borioli Sandoz