Unternehmenssteuerreformgesetz II: Eine ungerechte und unnütze Vorlage
Die Unternehmenssteuerreform begünstigt die Grossaktionäre der Kapitalgesellschaften. Sie ist ungerecht, weil sie gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstösst, und unnütz, weil sie sich kaum positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken wird. Travail.Suisse unterstützt deshalb das Referendum gegen diese Reform.
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Unternehmenssteuerreformgesetz II: Eine ungerechte und unnütze Vorlage
Die Unternehmenssteuerreform begünstigt die Grossaktionäre der Kapitalgesellschaften. Sie ist ungerecht, weil sie gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstösst, und unnütz, weil sie sich kaum positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken wird. Travail.Suisse unterstützt deshalb das Referendum gegen diese Reform.
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Steuern: Die Umverteilungsmaschine von unten nach oben läuft auf Hochtouren
Drei Steuervorlagen – die Unternehmenssteuerreform II, der Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung und die Mehrwertsteuer-Reform – stehen auf der politischen Agenda. Alle drei sind abzulehnen oder müssen stark abgeändert werden, denn auf dem derzeitigen Stand bringen sie die öffentliche Hand um wichtige Steuereinnahmen. Noch schlimmer: Sie erhöhen die Steuerlast der einkommensschwachen Familien, statt diese zu entlasten.
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PD Die Umverteilungsmaschine von unten nach oben läuft auf Hochtouren.doc 40 KB
Steuern: Die Umverteilungsmaschine von unten nach oben läuft auf Hochtouren
Drei Steuervorlagen – die Unternehmenssteuerreform II, der Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung und die Mehrwertsteuer-Reform – stehen auf der politischen Agenda. Alle drei sind abzulehnen oder müssen stark abgeändert werden, denn auf dem derzeitigen Stand bringen sie die öffentliche Hand um wichtige Steuereinnahmen. Noch schlimmer: Sie erhöhen die Steuerlast der einkommensschwachen Familien, statt diese zu entlasten.
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Beziehungen Schweiz-EU: Fairer Steuerwettbewerb im Interesse aller Arbeitnehmenden
Dank den bilateralen Verträgen hat die Schweiz fast im gleichen Mass Zugang zum Binnenmarkt der EU wie deren Mitgliedstaaten. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Kommission in Brüssel, die als Wettbewerbspolizei in der EU auftritt, sich an bestimmten Steuerpraktiken der Schweizer Kantone stört. Fairere Bedingungen für den Steuerwettbewerb, sowohl in der EU als auch in der Schweiz, liegen auch im Interesse der Arbeitnehmenden.
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